Betriebliche
Gesundheitsförderung
Für Arbeitgeber und Beschäftigte ergeben sich durch eine erfolgreiche Implementierung von betrieblicher Gesundheitsförderung zahlreiche Vorteile!
Wie sieht es konkret mit dem Zuschuss zur Fitness durch den Arbeitgeber aus?
Wenn Sie Ihre Mitarbeiter gerne steuerbegünstigt mit einem Zuschuss fürs Fitnessstudio unterstützen möchten, ist wichtig, dass diese Leistung nach § 3 Nr. 34 EStG. „zusätzlich zum Arbeitslohn“ erbracht wird.
Dabei stehen Arbeitgebern zwei Möglichkeiten offen: Zum einen können sie dafür die monatliche Steuerfreigrenze von 44 Euro pro Angestelltem nutzen. Innerhalb dieser steuerlichen Freigrenze können Sie Ihren Mitarbeitern Sachleistungen ohne Steuer- und Sozialabgaben zukommen lassen. Die 44 Euro-Grenze ist dabei nicht an bestimmte Kurse oder Fitnessangebote gekoppelt. Es ist für Unternehmen sogar möglich, einen Jahresvertrag beim Fitnessstudio abzuschließen.
Eine Kooperation mit uns erleichtert den Zugang zum Sport.
Gesunde Mitarbeiter stehen für ein gesundes Unternehmen. Schließlich sind Fehlzeiten nicht nur teuer, sondern erhöhen gleichzeitig die Belastung und den Stress für das gesamte Team.
Spätestens jetzt sollte klar sein: in der betrieblichen Gesundheitsförderung reicht ein Obstkorb als einzelne Maßnahme für die Gesundheitsförderung der Mitarbeiter längst nicht aus.
„Gesundheit ist kein Zustand, sondern eine Verfasstheit, kein Ideal und nicht einmal ein Ziel. Gesundheit ist ein Weg, der sich bildet, wenn man ihn geht.“
Bereits seit dem 01. Januar 2008 wird die Förderung der Mitarbeitergesundheit steuerlich unterstützt. Ein Unternehmen kann dabei nach §3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG) dabei pro Mitarbeiter und pro Jahr bis zu 600 Euro lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei für Maßnahmen der Gesundheitsförderung zuwenden.
Gemäß § 8 Abs. 2 EStG kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über den Arbeitslohn hinaus somit finanziell und gesundheitlich unterstützen.
Ein monatlicher Sachbezug von 44 Euro pro Mitarbeiter ist für Ihr Unternehmen steuerfrei. Sachbezüge sind Zusatzleistungen des Arbeitgebers, welche zuzüglich zum Gehalt angeboten werden können.
Durch den Arbeitgeber übernommene Mitgliedsbeiträge bleiben dann bis zu diesem Betrag steuerfrei, insofern es sich um eine monatliche Zahlung handelt .
Die Kosten für den Mitgliedsbeitrag oder ein Personaltraining des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber übernehmen und diese als Betriebsausgabe geltend machen, während dieser Sachbezug beim Arbeitnehmer bis zu einer monatlichen Grenze von 44 € steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt.
Somit ist ein monatlicher Sachbezug von 44 Euro pro Mitarbeiter für Ihr Unternehmen steuerfrei . Sachbezüge sind Zusatzleistungen des Arbeitgebers, welche zuzüglich zum Gehalt angeboten werden können.
Die Vor- und Nachteile der beiden Möglichkeiten auf einen Blick:
Steuerfreier Sachbezug: Fitnessstudio-Mitgliedschaft
* Bis zu 44 Euro im Monat steuer- und abgabenfrei
* Nicht an bestimmte Kurse gebunden
* Mitarbeiter können Restbetrag zum Mitgliedsbeitrag zuzahlen, wenn die Grenze von 44 Euro überschritten wird
Betriebliche Gesundheitsförderung zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands:
* Bis zu 600 Euro pro Jahr steuer- und abgabenfrei
* Auszahlung zusätzlich zum Gehalt
* Kein Mitgliedsbeitrag im Fitnessstudio, stattdessen gezielte Maßnahmen zur Primärprävention
* Abhängig von der Einstufung durch die Krankenkasse
Wie sieht es konkret mit dem Zuschuss zur Fitness durch den Arbeitgeber aus?
Wenn Sie Ihre Mitarbeiter gerne steuerbegünstigt mit einem Zuschuss fürs Fitnessstudio unterstützen möchten, ist wichtig, dass diese Leistung nach § 3 Nr. 34 EStG. „zusätzlich zum Arbeitslohn“ erbracht wird.
Dabei stehen Arbeitgebern zwei Möglichkeiten offen: Zum einen können sie dafür die monatliche Steuerfreigrenze von 44 Euro pro Angestelltem nutzen. Innerhalb dieser steuerlichen Freigrenze können Sie Ihren Mitarbeitern Sachleistungen ohne Steuer- und Sozialabgaben zukommen lassen. Die 44 Euro-Grenze ist dabei nicht an bestimmte Kurse oder Fitnessangebote gekoppelt. Es ist für Unternehmen sogar möglich, einen Jahresvertrag beim Fitnessstudio abzuschließen.
Eine Kooperation mit uns erleichtert den Zugang zum Sport.
Gesunde Mitarbeiter stehen für ein gesundes Unternehmen. Schließlich sind Fehlzeiten nicht nur teuer, sondern erhöhen gleichzeitig die Belastung und den Stress für das gesamte Team.
Spätestens jetzt sollte klar sein: in der betrieblichen Gesundheitsförderung reicht ein Obstkorb als einzelne Maßnahme für die Gesundheitsförderung der Mitarbeiter längst nicht aus.
„Gesundheit ist kein Zustand, sondern eine Verfasstheit, kein Ideal und nicht einmal ein Ziel. Gesundheit ist ein Weg, der sich bildet, wenn man ihn geht.“
Bereits seit dem 01. Januar 2008 wird die Förderung der Mitarbeitergesundheit steuerlich unterstützt. Ein Unternehmen kann dabei nach §3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG) dabei pro Mitarbeiter und pro Jahr bis zu 600 Euro lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei für Maßnahmen der Gesundheitsförderung zuwenden.
Gemäß § 8 Abs. 2 EStG kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über den Arbeitslohn hinaus somit finanziell und gesundheitlich unterstützen.
Ein monatlicher Sachbezug von 44 Euro pro Mitarbeiter ist für Ihr Unternehmen steuerfrei. Sachbezüge sind Zusatzleistungen des Arbeitgebers, welche zuzüglich zum Gehalt angeboten werden können.
Durch den Arbeitgeber übernommene Mitgliedsbeiträge bleiben dann bis zu diesem Betrag steuerfrei, insofern es sich um eine monatliche Zahlung handelt .
Die Kosten für den Mitgliedsbeitrag oder ein Personaltraining des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber übernehmen und diese als Betriebsausgabe geltend machen, während dieser Sachbezug beim Arbeitnehmer bis zu einer monatlichen Grenze von 44 € steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt.
Somit ist ein monatlicher Sachbezug von 44 Euro pro Mitarbeiter für Ihr Unternehmen steuerfrei . Sachbezüge sind Zusatzleistungen des Arbeitgebers, welche zuzüglich zum Gehalt angeboten werden können.
Die Vor- und Nachteile der beiden Möglichkeiten auf einen Blick:
Steuerfreier Sachbezug: Fitnessstudio-Mitgliedschaft
* Bis zu 44 Euro im Monat steuer- und abgabenfrei
* Nicht an bestimmte Kurse gebunden
* Mitarbeiter können Restbetrag zum Mitgliedsbeitrag zuzahlen, wenn die Grenze von 44 Euro überschritten wird
Betriebliche Gesundheitsförderung zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands:
* Bis zu 600 Euro pro Jahr steuer- und abgabenfrei
* Auszahlung zusätzlich zum Gehalt
* Kein Mitgliedsbeitrag im Fitnessstudio, stattdessen gezielte Maßnahmen zur Primärprävention
* Abhängig von der Einstufung durch die Krankenkasse
VORTEILE FÜR IHR UNTERNEHMEN
Steuerfreie Sachbezüge bieten Ihrem Unternehmen wesentliche Vorteile:
STEUERFREI
Der Sachbezug von 44 Euro ist für den Arbeitgeber steuer- und sozialabgabebefreit.
KEINE ZUSATZKOSTEN
Es fallen keine versteckten Kosten an.
DIREKTE WEITERGABE
Aufgrund der Steuerbefreiung profitieren Ihre Mitarbeiter zu 100% von diesem Benefit. Sicherung der Leistungsfähigkeit aller Mitarbeiter.
ABSOLUTE SICHERHEIT
Kann als Betriebsausgabe geltend gemacht werden .
VORTEILE FÜR MITARBEITER
INDIVIDUELLE ANWENDBARKEIT
Die Kosten für einen Gesundheitscheck-up, Personaltraining oder den monatlichen Mitgliedsbeitrag des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber übernehmen.
STEUERFREIHEIT
Der Geldwerte Vorteil von 44 Euro monatlich ist auch für Sie als Mitarbeiter steuerfrei.
Gesundheit
Verbesserung des Gesundheitszustandes und Senkung gesundheitlicher Risiken. Reduzierung der Arztbesuche.
* Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich bei §3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG) um eine Freigrenze (nicht um einen Freibetrag) handelt, der nicht überschritten werden darf, da sonst die Steuer- und die Sozialversicherungsfreiheit entfällt.
Steuerfreie Sachbezüge bieten Ihrem Unternehmen wesentliche Vorteile:
STEUERFREI
Der Sachbezug von 44 Euro ist für den Arbeitgeber steuer- und sozialabgabebefreit.
KEINE ZUSATZKOSTEN
Es fallen keine versteckten Kosten an.
DIREKTE WEITERGABE
Aufgrund der Steuerbefreiung profitieren Ihre Mitarbeiter zu 100% von diesem Benefit. Sicherung der Leistungsfähigkeit aller Mitarbeiter.
ABSOLUTE SICHERHEIT
Kann als Betriebsausgabe geltend gemacht werden .
VORTEILE FÜR MITARBEITER
INDIVIDUELLE ANWENDBARKEIT
Die Kosten für einen Gesundheitscheck-up, Personaltraining oder den monatlichen Mitgliedsbeitrag des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber übernehmen.
STEUERFREIHEIT
Der Geldwerte Vorteil von 44 Euro monatlich ist auch für Sie als Mitarbeiter steuerfrei.
Gesundheit
Verbesserung des Gesundheitszustandes und Senkung gesundheitlicher Risiken. Reduzierung der Arztbesuche.
* Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich bei §3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG) um eine Freigrenze (nicht um einen Freibetrag) handelt, der nicht überschritten werden darf, da sonst die Steuer- und die Sozialversicherungsfreiheit entfällt.
** Taifun Fitness übernimmt keine Haftung für die tatsächliche Anwendbarkeit dieser Regelung in Ihrem Unternehmen. Für eine Klärung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
*** Damit die Fitnessstudio-Nutzung und der Zuschuss zum Fitnessstudio steuerfrei bleiben, ist entscheidend, dass der Anspruch des Studios monatlich entzogen bzw. gekündigt werden kann.